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Kapitel 6: Frauenrechte sind Menschenrechte


Anmerkung: Die Audiodateien sind gekürzt

Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

Die UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde 1979 beschlossen und ist seit 1982 in Österreich gültig.

Frauen mit orangen Schals
Demonstration für Frauenrechte in Afghanistan
Quelle: Medica Mondiale

Die Menschenrechte gelten für alle Menschen, unabhängig von ihrem Geschlecht. Doch es genügt nicht, Rechte zu verkünden. Sie müssen auch durchgesetzt werden. Und es genügt nicht, dass der Staat Männer und Frauen gleich behandelt. Denn die Menschenrechte von Frauen werden oft im privaten Bereich missachtet, zum Beispiel in der Arbeit oder in der Familie. Darum verpflichtet die Frauenrechtskonvention die Staaten, dafür zu sorgen, dass auch im nicht-staatlichen Bereich, also in Familien, Betrieben, Vereinen und so weiter die Frauen und Mädchen nicht benachteiligt werden. Im Artikel 1 wird die Diskriminierung der Frau so definiert:

In diesem Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck „Diskriminierung der Frau“ jede mit dem Geschlecht begründete Unterscheidung, Ausschließung oder Beschränkung, die zur Folge oder zum Ziel hat, dass die auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau gegründete Anerkennung, Inanspruchnahme oder Ausübung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch die Frau – ungeachtet ihres Familienstands – im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, staatsbürgerlichen oder jedem sonstigen Bereich beeinträchtigt oder vereitelt wird.

Die Staaten verpflichten sich also, dafür zu sorgen, dass Frauen nicht durch Personen, Organisationen oder Unternehmen benachteiligt werden. Sie verpflichten sich auch, etwas gegen verbreitete Gewohnheiten zu unternehmen, die Frauen benachteiligen, und Vorurteile gegen Frauen zu bekämpfen. Auch Vorstellungen über die Rollenverteilung zwischen Mann und Frau – „der Mann ernährt die Familie und ist das Famileinoberhaupt, die Frau kümmert sich um Haushalt und Kinder“ – sollen beseitigt werden.

Frauen sollen natürlich auch in der Politik und in öffentlichen Ämtern nicht nur dieselben Rechte, sondern auch tatsächlich dieselben Möglichkeiten und Chancen haben wie Männer.

Der Frau darf nicht die Staatsangehörigkeit ihres Mannes aufgezwungen werden.

Die Staaten sollen auch dafür sorgen, dass Frauen dieselben Möglichkeiten zur Bildung haben wie Männer. Auch Vorurteile darüber, was Männer angeblich besser können als Frauen, sollen bekämpft werden.

In vielen Ländern ist es auch besonders wichtig, dafür zu sorgen, dass weniger Mädchen ihre Ausbildung abbrechen.

Die Staaten müssen dafür sorgen, dass Frauen im Berufsleben nicht benachteiligt werden; dass sie alle Berufe ausübern dürfen und ihren Beruf frei wählen können; dass sie für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn bekommen wie Männer. Auch darf es nicht sein, dass eine Frau einen Arbeitsplatz deshalb nicht bekommt, weil sie schwanger werden könnte. Die Staaten verpflichten sich, Kindergärten und ähnliche Einrichtungen zu fördern, damit beide Eltern ihre Familienpflichten mit ihrem Berufsleben und der Teilnahme am öffentlichen Leben verbinden können.

In Fragen der Ehe und der Familie müssen Frauen dieselben Rechte haben wie Männer. Sie dürfen sich frei entscheiden, ob sie heiraten und wen sie heiraten. Auch in der Erziehung der Kinder haben beide Elternteile gleiche Rechte und Pflichten und natürlich auch bei der Entscheidung, ob, und wie viele Kinder sie haben wollen. Kinder dürfen nicht verlobt oder verheiratet werden.

Der volle Wortlaut der Erklärung

 

Plakat, Frauen zeigen Muskeln
Plakat von soirart nach J. Howard Miller
Quelle: tumblr

Erklärung der UNO-Generalversammlung über die Beseitigung der Gewalt gegen Frauen

Diese Erklärung wurde von der UNO-Generalversammlung 1993 beschlossen.

Sie ist eine Ergänzung zur UN-Frauenrechtskonvention.

Was ist Gewalt gegen Frauen? Artikel 2 erklärt:

Artikel 3 zählt noch einmal die wichtigsten Rechte der Frauen auf:

Die Staaten sollen selbst nicht Gewalt gegen Frauen ausüben und sie sollen auch durch Gesetze dafür sorgen, dass Frauen vor Gewalt geschützt werden. Und sie sollen „keinerlei Brauch, Tradition oder religiöse Erwägung geltend machen, um sich ihren Verpflichtungen im Hinblick auf die Beseitigung dieser Art von Gewalt zu entziehen.“

Der volle Wortlaut der Erklärung

 


Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte
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Martin Auer
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