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Kapitel 5: Kinderrechte sind Menschenrechte


Anmerkung: Die Audiodateien sind gekürzt
Sprecherin: Nuria Lechner

Die Konvention über die Rechte des Kindes

Kinderrechtsdemo
Quelle: UNICEF

Weil Kinder besonderen Schutz brauchen, beschloss die Generalversammlung der Vereinten Nationen 1989 die Konvention über die Rechte des Kindes. Als „Kind“ gelten dabei alle Menschen unter 18 Jahren. Alle Staaten der Welt bis auf die USA haben diesen internationalen Vertrag anerkannt und sich so verpflichtet, die Kinderrechte umzusetzen. Seit 1992 müssen auch alle österreichischen Gesetze den Kinderrechten entsprechen. Selbstverständlich gelten alle Menschenrechte für Kinder, aber dazu gibt es noch besondere Rechte und Schutzbestimmungen. Dabei gelten vier Grundsätze:

Kindeswohl: Bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, muss das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen, sowohl bei Gesetzen, als auch bei einzelnen Entscheidungen, z.B. Gerichtsurteilen.

Partizipation: Partizipieren bedeutet teilnehmen und teilhaben. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, bei allen Angelegenheiten, die sie betreffen, beteiligt zu werden und dass ihre Meinung auch angemessen berücksichtigt wird.

Entwicklung: Das Recht auf Leben, Überleben, Existenzsicherung und bestmögliche Entfaltungsmöglichkeiten müssen dem Kind gesichert werden.

Verbot der Diskriminierung: Diskriminieren bedeutet, jemanden wegen irgendeines Unterschieds zu benachteiligen. Alle Kinder und Jugendlichen haben die gleichen Rechte. Niemand darf aus Gründen wie Hautfarbe, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Sprache, Geschlecht, Religion, Behinderung, Vermögen der Eltern und so weiter benachteiligt werden.

Alle Kinderrechte gelten natürlich gleichermaßen für Mädchen und Buben.

Jeder Staat muss alle fünf Jahre dem Kinderrechtsausschuss der UNO berichten, wie er die Kinderrechte umsetzt. Auch Organisationen der Zivilgesellschaft, die in den verschiedenen Ländern tätig sind, schicken Berichte.

Es gibt auch einen Beschluss der UNO, dass Kinder, wenn ihre Rechte verletzt werden, sich direkt an den Kinderrechtsausschuss wenden können, wenn sie im eigenen Land alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben. Österreich hat diesen Vertrag unterschrieben, aber noch nicht zu einem österreichischen Gesetz gemacht (ratifiziert). Deshalb können Kinder, die sich in Österreich aufhalten, sich noch nicht direkt an die UNO wenden. Aber sie können sich jederzeit an eine der Kinder- und Jugendanwaltschaften wenden, die es in jedem Bundesland gibt.

Jedes Kind kann sich auch, so wie alle Menschen, mit einer Beschwerde an die Volksanwaltschaft wenden.

Probleme, die viele Kinder beschäftigen

In der Welt:

124 Millionen Kinder können nicht in die Schule gehen. Die meisten davon sind Mädchen. Und viele Schulen sind so schlecht, dass zwei von fünf Kindern nach der Volksschule trotzdem nicht lesen und schreiben und einfache Rechenaufgaben lösen können.

Dabei weiß man, dass jedes Jahr, das ein Kind länger in die Schule geht, sein Einkommen später um 10 Prozent erhöht. Und je länger die Schulpflicht in einem Land dauert, umso geringer ist dort die Armut.

In den ärmsten Ländern sterben doppelt so viele Kinder vor ihrem fünften Geburtstag wie in den reichen Ländern. In vielen Ländern werden noch immer Mädchen verheiratet, wenn sie noch Kinder sind, und zwar viel mehr Mädchen aus armen Familien als aus wohlhabenden.

Eine unvorstellbare Zahl von Kindern – 275 000 000 – sind von Gewalt in ihrem Zuhause betroffen – entweder weil sie selbst geschlagen oder misshandelt werden, oder weil sie mitansehen müssen, wie ihre Eltern streiten.

Viele Kinder müssen schon arbeiten. Die Konvention der Kinderrechte verbietet Kinderarbeit. Aber viele arbeitende Kinder finden das nicht richtig. Sie müssen arbeiten, um ihre Familie zu unterstützen, viele verdienen sich auch das Geld für ihren Schulbesuch. Sie fordern stattdessen menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Arbeitszeiten, die ihnen erlauben, in die Schule zu gehen, und gerechten Lohn.

Kinderdemo
Kinder in Guatemala demonstrieren für menschenwürdige Arbeitsbedingungen
Quelle: www.time-to-talk.info.

In Österreich:

Ein großer Erfolg für die Kinderrechte war, dass Jugendliche jetzt schon mit 16 Jahren wählen dürfen. Aber es gibt noch viele Probleme:

Ein Fünftel aller Kinder in Österreich lebt in relativer Armut. Das sind über 400.000 Kinder.

Viel zu viele Kinder verlassen die Schule vorzeitig. Sie bekommen nicht die Bildung, die ihren Talenten entsprechen würde und die sie für ein späteres Berufsleben brauchen.

Viel zu viele Kinder erleben Gewalt in der Schule oder in der Familie. Jedes fünfte Kind erlebt Mobbing in der Schule.

Obwohl Gewalt als Erziehungsmittel schon längst verboten ist, glauben immer noch viele Erwachsene, dass eine „leichte Ohrfeige“ keine Gewalt ist. Aber es gibt auch andere Formen der Gewalt, zum Beispiel als Strafe mit einem Kind lange nicht zu reden. Viele Erwachsene glauben nicht, dass solche Strafen genauso schädlich sind wie Ohrfeigen.

Viele Erwachsene wissen auch nicht – oder sie kümmern sich nicht darum – dass Gewalt gegen Kinder auch dann verboten ist, wenn ein alter Brauch oder eine Tradition oder die Familienehre es angeblich vorschreibt. Mädchen dürfen nicht gezwungen werden, zu heiraten, und es ist auch nicht erlaubt, gegen ein Mädchen Gewalt auszuüben, weil sie zum Beispiel einen Freund hat.

 


Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte
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Martin Auer
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