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Kapitel 7: Menschenrechte und Todesstrafe


Anmerkung: Die Audiodateien sind gekürzt

Plakat: Die 5 Länder mit den meisten Hinrichtungen
Quelle: Amnesty International

Artikel 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte lautet: Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

In internationalen Vereinbarungen, wie dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte von 1966 werden aber Ausnahmen gemacht: Z.B. wenn ein Polizist oder eine Polizistin einen Angreifer oder eine Angreiferin in Notwehr tötet, oder wenn nur dadurch ein anderes Menschenleben gerettet werden kann.

Eine weitere Ausnahme bezieht sich auf Soldaten im Krieg. Im Krieg gelten eigene internationale Regeln, die zum Beispiel das Töten von Zivilisten verbieten. Angriffskriege sind nach dem Völkerrecht verboten.

Die dritte Ausnahme betrifft die Todesstrafe. Länder, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft hatten, verlangten diese Ausnahme, und hätten das Abkommen ohne das nicht unterzeichnet. Staaten, die die Todesstrafe noch nicht abgeschafft haben, müssen sich jedoch an feste Kriterien halten, um die Todesstrafe verhängen und vollstrecken zu dürfen. Diese Kriterien sind verbindlich in Artikel 6 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte verankert. Todesurteile dürfen nur „für schwerste Verbrechen auf Grund von Gesetzen verhängt werden, die zur Zeit der Begehung der Tat in Kraft waren und die den Bestimmungen dieses Paktes und der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes nicht widersprechen. Diese Strafe darf nur auf Grund eines von einem zuständigen Gericht erlassenen rechtskräftigen Urteils vollstreckt werden. Ferner darf jede zum Tode verurteilte Person um Begnadigung oder Umwandlung der Strafe bitten. Die Todesstrafe darf ferner niemals für Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren verhängt und an schwangeren Frauen und Menschen mit einer geistigen Behinderung oder schweren psychischen Krankheit vollstreckt werden.“

Weltweit haben bis 2016 laut Amnesty International 104 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Auf dem europäischen Kontinent existiert nur ein Land, das die Todesstrafe noch vollstreckt: Weißrussland. Sieben Staaten sehen sie nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor. 30 weitere Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, nicht aber im Gesetz abgeschafft. Nur 57 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest. Allerdings leben zwei Drittel der Weltbevölkerung in diesen Staaten.

Besorgniserregend bleibt trotz dieses Erfolgs, dass in der Mehrzahl der Staaten, die Menschen zum Tode verurteilen oder hinrichten, die Todesstrafe nach Prozessen verhängt wird, die nicht den internationalen Rechtsstandards für ein faires Gerichtsverfahren entsprechen. So kamen Todesurteile laut Amnesty International häufig unter Heranziehung von "Geständnissen" zustande, die vermutlich unter Folter oder Misshandlung erlangt wurden.

Weiter kritisiert die Menschenrechtsorganisation, dass in vielen Staaten Menschen für Verbrechen zum Tode verurteilt werden, die nicht zu den „schwersten Verbrechen“ zählen. In mehr als 13 Staaten wurde 2013 die Todesstrafe für Drogendelikte angewandt (u.a. Iran). Weitere Straftatbestände, die mit der Todesstrafe geahndet wurden, waren Ehebruch (Saudi-Arabien) und Gotteslästerung (Pakistan), Wirtschaftsverbrechen (China, Nordkorea, Vietnam), Vergewaltigung (Iran, Kuwait, Somalia, Vereinigte Arabische Emirate), Formen schweren Raubes (Kenia, Nigeria, Saudi-Arabien, Sudan) und Verbrechen gegen den Staat (Libanon, Nordkorea, Palästinensische Gebiete).

Die Mehrzahl aller registrierten Hinrichtungen wurde jedoch nur in einer Handvoll Staaten vollzogen. Nahezu 80 Prozent aller bestätigten Hinrichtungen weltweit wurden in Iran, Irak und Saudi-Arabien durchgeführt. Die USA standen 2016 nach der Zahl der Hinrichtungen nur an 7. Stelle. Die meisten Hinrichtungen werden jedoch in der Volksrepublik China vermutet. Die genauen Zahlen sind nicht zu ermitteln, da die Angaben zur Todesstrafe in China als Staatsgeheimnis behandelt werden.

 


Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte
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Martin Auer
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