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Anhang 1: Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Die allgemeine Erklärung der Menschenrechte besteht aus 30 Artikeln. Sie werden hier verständlich erklärt:

Artikel 1, Menschenwürde und das Recht auf Gleichheit: Du bist als freier Mensch geboren und hast die gleiche Würde und die gleichen Rechte wie alle anderen Menschen. Du kannst selbstständig denken und weißt, was richtig und was falsch ist. Du sollst anderen in Freundschaft begegnen.

Artikel 2, das Recht, nicht diskriminiert zu werden: All diese Menschenrechte stehen dir zu, egal welcher Herkunft du bist, egal welche Hautfarbe, welches Geschlecht, welche Religion du hast, wer deine Familie ist, ob deine Eltern verheiratet sind oder nicht, egal welche Sprache du sprichst und welche Meinung du vertrittst, egal wie angesehen und wie reich oder arm du bist, wo du geboren wurdest und welche Staatsangehörigkeit du hast. Es gibt noch viele weitere Unterschiede zwischen Menschen, doch allen stehen die gleichen Menschenrechte zu.

Artikel 3, das Recht auf Leben, Freiheit und menschliche Sicherheit: Du hast das Recht zu leben, frei zu sein und dich sicher zu fühlen.

Artikel 4, Freiheit von Sklaverei: Niemand hat das Recht, dich zum Sklaven oder zur Sklavin zu machen, und du hast nicht das Recht, jemand anderen zu deinem Sklaven machen.

Artikel 5, das Recht, nicht gefoltert oder gedemütigt zu werden: Niemand hat das Recht, dich zu foltern, zu verletzen oder zu erniedrigen.

Artikel 6, das Recht, als rechtsfähige Person anerkannt zu werden: Du hast das Recht, überall als eigenständige Person vor dem Gesetz anerkannt zu werden

Artikel 7, das Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz: Du hast das Recht, ohne jede Diskriminierung durch das Gesetz geschützt und gleich behandelt zu werden.

Artikel 8, das Recht auf Rechtsbeistand durch fähige Richter: Wenn deine gesetzlichen Rechte verletzt werden, hast du das Recht, dich an ordentliche, ausgebildete Richter oder Richterinnen zu wenden, um deinen Rechten Geltung zu verschaffen.

Artikel 9, das Recht, nicht grundlos verhaftet und ausgewiesen zu werden: Niemand hat das Recht, dich ohne triftigen Grund zu verhaften, ins Gefängnis zu stecken oder dich aus dem Land zu weisen.

Artikel 10, das Recht auf eine ordentliche, öffentliche Gerichtsverhandlung: Wenn du eines Verbrechens beschuldigt wirst, hast du das Recht auf eine ordnungsgemäße und öffentliche Gerichtsverhandlung.

Artikel 11, das Recht, bis zum Beweis der Schuld als unschuldig zu gelten: (1) Du hast das Recht, als unschuldig betrachtet zu werden, bis in einem ordentlichen Gerichtsverfahren bewiesen wird, dass du schuldig bist. (2) Du darfst nicht für etwas bestraft werden, was zu dem Zeitpunkt, als du es getan hast, nicht als Verbrechen angesehen wurde.

Artikel 12, das Recht auf Achtung deiner Privatsphäre, deiner Familie, deiner Wohnung und deiner Post: Niemand hat das Recht, deinem guten Namen zu schaden, ohne deine Erlaubnis deine Wohnung zu betreten, deine Post zu öffnen oder dich und deine Familie ohne triftigen Grund zu bedrängen.

Artikel 13, das Recht auf Bewegungsfreiheit: (1) Du hast das Recht, dich innerhalb deines Landes nach deinem Willen frei zu bewegen. (2) Du hast das Recht, dein Land zu verlassen, um in ein anderes Land zu reisen, und wieder in dein Land zurückzukehren, wenn du das willst.

Artikel 14, das Recht, in einem anderen Land Schutz und Asyl zu suchen: (1) Wenn dir jemand droht, dich zu verletzen, dann hast du das Recht, in ein anderes Land zu gehen und dort als Flüchtling Schutz zu suchen. (2) Dieses Recht verlierst du, wenn du ein schweres Verbrechen begangen hast.

Artikel 15, das Recht auf eine Staatsangehörigkeit und die Freiheit, sie zu wechseln: (1) Du hast das Recht, einem Land anzugehören, und das Recht auf eine Staatsangehörigkeit. (2) Niemand darf dir ohne triftigen Grund deine Staatsangehörigkeit entziehen. Du hast das Recht, deine Staatsangehörigkeit zu wechseln, wenn du das willst.

Artikel 16, das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen: (1) Wenn du nach dem Gesetz alt genug bist, hast du das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen. Dieses Recht darf nicht aufgrund deiner Herkunft, deiner Staatsangehörigkeit oder deiner Religion eingeschränkt werden. In der Ehe und bei der Trennung haben beide Partner dieselben Rechte. (2) Niemand darf dich zwingen zu heiraten. (3) Die Familie ist die Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch die Regierung.

Artikel 17, das Recht, Eigentum zu besitzen: (1) Du hast das Recht, Dinge zu besitzen. (2) Niemand hat das Recht, dir diese Sachen ohne triftigen Grund wegzunehmen.

Artikel 18, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit: Du hast das Recht zu denken, was du willst, und deine Religion frei zu wählen. Du hast die Freiheit, deine Religion auszuüben und deinen Überzeugungen gemäß zu leben, und das Recht, beides zu ändern.

Artikel 19, das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit: Du hast das Recht, eine eigene Meinung zu haben und sie zu äußern. Du hast das Recht, deine Meinungen in jeder Weise mit anderen Menschen auszutauschen, auch mit Menschen aus anderen Ländern.

Artikel 20, das Recht, sich friedlich zu versammeln und zusammenzuschließen: (1) Du hast das Recht, dich friedlich mit anderen Menschen zu versammeln. (2) Niemand darf dich zwingen, einer Gruppe anzugehören.

Artikel 21: das Recht, zu wählen und sich an der Regierung zu beteiligen: (1) Du hast das Recht, dich an der Regierung deines Landes zu beteiligen, entweder indem du ein Amt übernimmst oder indem du eine Person wählst, die dich vertritt. (2) Du hast das Recht, in öffentlichen Ämtern zu arbeiten, ebenso wie alle anderen Menschen. (3) Regierungen sollen regelmäßig in ordentlicher, freier und geheimer Wahl gewählt werden.

Artikel 22, das Recht auf soziale Sicherheit: Du hast Anspruch darauf, dass die Gesellschaft, in der du lebst, dir soziale Sicherheit bietet und die Rechte gewährt, die für deine Würde und Entwicklung notwendig sind.

Artikel 23, das Recht, wünschenswerte Arbeit zu haben und Gewerkschaften beizutreten: (1) Du hast das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl und gute Arbeitsbedingungen. (2) Wer die gleiche Arbeit leistet, hat Anspruch auf gleiche Bezahlung. (3) Du hast das Recht auf einen Verdienst, von dem du leben und deine Familie unterstützen kannst. (4) Alle arbeitenden Menschen haben das Recht, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen und ihre Interessen zu verteidigen.

Artikel 24, das Recht auf Ruhe und Freizeit: Du hast das Recht auf Ruhepausen und Freizeit. Dein Arbeitstag darf nicht zu lang sein und du hast Anspruch auf regelmäßigen bezahlten Urlaub.

Artikel 25, das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard: (1) Du hast ein Recht auf die Dinge, die du und deine Familie für ein gesundes und angenehmes Leben brauchen, einschließlich Essen, Kleidung, Wohnung, medizinische Betreuung und andere Sozialleistungen. Du hast das Recht auf Hilfe, wenn du arbeitslos oder arbeitsunfähig wirst. (2) Alle Mütter und Kinder haben Anspruch auf besondere Betreuung und Hilfe.

Artikel 26, das Recht auf Bildung: (1) Du hast ein Recht auf Bildung. Der Besuch der Grundschule soll verpflichtend und kostenlos sein. Du hast das Recht, einen Beruf zu erlernen oder deinen Bildungsweg fortzusetzen, soweit dir das nach deinen Fähigkeiten möglich ist. (2) In der Schule hast du Anspruch darauf, alle deine Begabungen zu entwickeln und Respekt gegenüber anderen zu lernen, egal welcher Herkunft sie sind, welche Religion oder Staatsangehörigkeit sie haben. (3) Deine Eltern haben das Recht, über die Art der Bildung, die du erhalten sollst, mitzuentscheiden.

Artikel 27, das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft teilzunehmen: (1) Du hast das Recht, an den Traditionen und dem Wissen der Gemeinschaft teilzuhaben, dich an den Künsten zu erfreuen und Nutzen aus wissenschaftlichen Fortschritten zu ziehen. (2) Wenn du Künstler / in oder Wissenschaftler / in bist, hast du Anspruch auf Schutz deiner Arbeit und das Recht, aus ihr Nutzen zu ziehen.

Artikel 28, das Recht auf eine soziale Ordnung: Du hast das Recht auf eine Welt, in der du und alle Menschen diese Rechte und Freiheiten genießen können.

Artikel 29, Verpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft: (1) Deine Persönlichkeit kann sich nur innerhalb einer Gemeinschaft voll entwickeln und du hast dieser Gemeinschaft gegenüber Verantwortung. (2) Das Gesetz muss die Menschenrechte garantieren. Es muss jedem die Möglichkeit verschaffen, andere zu achten und selbst geachtet zu werden. (3) Diese Rechte und Freiheiten müssen mit dem Zweck und den Grundsätzen der Vereinten Nationen übereinstimmen.

Artikel 30, das Recht, vor Eingriffen in diese Menschenrechte geschützt zu werden: Kein Mensch, keine Gruppe und keine Regierung irgendwo auf der Welt hat das Recht, diese Rechte abzuschaffen.

Quelle: http://www.compasito-zmrb.ch

 


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Martin Auer
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