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Kapitel 3: Gleiche Rechte für alle Menschen


Anmerkung: Die Audiodateien sind gekürzt

Nach dem Zweiten Weltkrieg mit seinen schrecklichen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gründeten 51 Staaten, die gegen das nationalsozialistische Deutschland gekämpft hatten, eine internationale Organisation, die den Frieden auf der Welt sichern sollte: die Vereinten Nationen. Nach und nach traten die meisten Staaten der Welt bei. Österreich erklärte seinen Beitritt nach dem Abschluss des Staatsvertrags 1955. Die beiden – damals geteilten – deutschen Staaten wurden erst 1973 Mitglied der UNO.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (1948)

1946 begann eine von der UNO eingesetzte Kommission, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte auszuarbeiten. Die Kommission wurde von Eleanor Roosevelt, der Witwe des amerikanischen Präsidenten geleitet. Wichtige Mitarbeiter waren unter anderem ein kanadischer und ein französischer Rechtsgelehrter, ein chinesischer, ein libanesischer und ein französischer Philosoph. Der erste Artikel lautete:

In dieser Erklärung sind viele Grundsätze enthalten, die schon in den früheren Dokumenten angeführt waren. Mit dem großen Unterschied aber, dass damit nicht eine bestimmte Gruppe von Menschen gemeint ist, sondern ausdrücklich alle:

Vereinte Nationen Generalversammlung
Die UNO Vollversammlung beschließt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Quelle: AFP

Eleanor Rossevelt
Eleanor Roosevelt mit einer spanischen Version der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Quelle: Wikimedia

Internationale Menschenrechtsverträge (1948 – 2011)

Allerdings war diese Erklärung zunächste einmal nur eine Empfehlung und kein internationales Gesetz. Erst wenn Staaten diese Rechte in ihre nationale Gesetzgebung aufnehmen oder wenn sie miteinander Verträge abschließen, in denen sie sich zur Einhaltung der Menschenrechte verpflichten, werden diese Rechte auch verbindlich. Nach 1948 begannen komplizierte Verhandlungen, in denen sich die Staaten darüber auseinandersetzten, wie die Menschenrechte konkret angewendet werden sollten, und natürlich versuchten die Staaten und Staatengruppen, ihre Sonderinteressen zu verteidigen. Darum dauerte es viele Jahre, bis einzelne Verträge geschlossen werden konnten. 1966 wurde der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte beschlossen. Diese beiden Pakte hat Österreich 1978 zu nationalem Recht erklärt.

Hier gibt es eine Auswahl weiterer internationaler Verträge. Manche dieser Verträge betreffen auch einzelne Gruppen, zum Beispiel Frauen, Kinder, Wanderarbeiter und Wanderarbeiterinnen.
(Blau: Vereinbarungen im Rahmen des Europarats oder der EU)

1948

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

1950

Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK)

1961

Europäische Sozialcharta (Revidierte Fassung 1996)

1965

Internationale Konvention zur Beseitigung von Rassendiskriminierung

1966

Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte

1966

Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte

1979

Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau

1981

Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten

1984

Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

1987

Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

1989

Konvention über die Rechte des Kindes

1990

Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen

1992

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

2000

Charta der Grundrechte der Europäischen Union; rechtsverbindlich erst 2009 mit dem Vertrag von Lissabon

2005

Konvention des Europarats gegen Menschenhandel

2006

Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung

2006

Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

2011

UN-Erklärung über Menschenrechtsbildung und Training

2011

Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Die Europäische Menschenrechtskonvention (1950)

Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 von 14 europäischen Staaten beschlossen. Österreich hat den Vertrag 1957 unterschrieben, und seit 1964 ist die Europäische Menschenrechtskonvention auch Teil der österreichischen Verfassung. Das heißt, dass das höchste österreichische Gericht, der Verfassungsgerichtshof, auch die Einhaltung der Menschenrechte überwacht, und dass jedes Gesetz, das das Parlament beschließt, den Menschenrechten entsprechen muss. Wer meint, dass seine oder ihre Menschenrechte verletzt werden, kann sich auch an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Bis heute haben alle europäischen Staaten außer Weißrussland und dem Vatikanstaat die Europäische Menschenrechtskonvention anerkannt.

Dass die Europäische Menschenrechtskonvention die Todesstrafe zulässt, wie manchmal behauptet wird, ist nicht richtig. In der ursprünglichen Fassung war die Todesstrafe nicht verboten, doch wurden inzwischen zwei Zusatzprotokolle erarbeitet, die die Todesstrafe vollkommen verbieten (auch in der Militärgerichtsbarkeit in Kriegszeiten). Diese Zusatzprotokolle wurden von allen Mitgliedern des Europarats unterschrieben.

Zwei Bürotürme
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
Foto: CherryX, Quelle: Wikipedia

Andere regionale Menschenrechtsvereinbarungen

Ähnliche regionale Verträge sind zum Beispiel die Amerikanische Menschenrechtskonvention (1969), die von den Staaten Süd- und Mittelamerikas und Mexiko beschlossen wurde, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker (1981) und die Arabische Charta der Menschenrechte (2004). Nicht alle enthalten die gleichen Rechte. Das hat mit kulturellen Unterschieden zu tun, aber auch mit unterschiedlichen Machtverhältnissen. Denn immer wieder versuchen mächtige Gruppen, die Menschenrechte nach ihren eigenen Interessen abzuschwächen, einzuschränken, umzudeuten.

 


Wiener Forum für Demokratie und Menschenrechte
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Martin Auer
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